Unfälle

Rechtliche Beratung und Hilfe bei Unfällen

Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall, gleichgültig, ob schuldlos oder schuldhaft verursacht, ist immer ärgerlich und zeitintensiv. Für den Fall der Fälle möchten wir Ihnen einige Hinweise geben:

  • Legen Sie sich eine Kleinbild-/Einwegkamera zu, um Spuren zu sichern. Bei dem ADAC oder anderen Organisationen/Versicherungsgesellschaften sind sog. Unfallsets erhältlich, die sämtliche notwendigen Formblätter enthalten.
  • Auch wenn Sie aufgeregt sind: Suchen Sie Zeugen, Passanten, andere Verkehrsteilnehmer, welche den Unfallhergang beobachtet haben und notieren Sie sich Name und Anschrift

Auch wenn es unwahrscheinlich klingt:

  • Ein Verkehrsunfall, gleichgültig, ob schuldlos oder schuldhaft verursacht, ist immer ärgerlich und zeitintensiv. Für den Fall der Fälle möchten wir Ihnen einige Hinweise geben:
  • Legen Sie sich eine Kleinbild-/Einwegkamera zu, um Spuren zu sichern. Bei dem ADAC oder anderen Organisationen/Versicherungsgesellschaften sind sog. Unfallsets erhältlich, die sämtliche notwendigen Formblätter enthalten.
  • Notieren Sie sich Namen, Anschriften des Unfallgegners, insbesondere das Kennzeichen.
  • Auch wenn Sie aufgeregt sind: Suchen Sie Zeugen, Passanten, andere Verkehrsteilnehmer, welche den Unfallhergang beobachtet haben und notieren Sie sich Name und Anschrift

Auch wenn es unwahrscheinlich klingt:

  • Ein Fahrzeug fährt dem Mandanten auf. Eigentlich eine eindeutige Rechtslage. Später behauptet der Unfallgegner, Sie seien rückwärts gefahren; und schon verzögert sich die Regulierung.
  • Falls bei dem Unfall jemand Verletzungen erlitten hat, sollte unbedingt ein Arzt konsultiert werden; eine Pflicht zur Beiziehung eines Arztes spätestens am 4. Tag nach dem Unfall kann sich aus § 7 IV AKB ergeben. Dann ist ebenfalls die entsprechende Krankenversicherung zu informieren, ebenso wie bei einem Arbeits- oder Arbeitswegeunfall die zuständige Berufsgenossenschaft.
  • Die eigene Haftpflichtversicherung ist nach § 15 ARB ebenfalls "unverzüglich" von dem Unfallereignis in Kenntnis zu setzen, womit aber gleichzeitig eine Höherstufung einhergehen kann, auch wenn Sie keinerlei Schuld trifft. In der Regel kann die Unfallmitteilung aber auch nachgereicht werden, wofür wir aber keine Garantie übernehmen können.
  • Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, den Schaden durch die eigene Vollkaskoversicherung regulieren zu lassen. Dies ist jedoch der gegnerischen Haftpflichtversicherung anzukündigen, da ansonsten ein möglicher Rabattverlust oder Verlust der Gewinnbeteiligung nicht ersetzt wird.
  • Unter normalen Umständen reicht der gegnerischen Versicherung bei einem geringen Schaden.
  • Lassen Sie trotzdem ein Gutachten mit Bildern erstellen. Viele Sachverständige bieten Kurzgutachten an, welche preiswerter sind.
  • Bei höheren Reparaturkosten muss ohnehin ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt werden.

Der ewige Streit um die Kosten des Mietwagens:

  • Vor Anmietung eines Mietfahrzeuges geben Sie mir bitte Nachricht, um Einzelheiten abzuklären.
  • Bei Anmietung eines Mietwagens sollten Sie sich bei der Mietwagenfirma schriftlich zusichern lassen, dass die von der Mietwagenfirma berechneten Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden, in jedem Fall sollten Sie eine Fahrzeugklasse niedriger anmieten als Ihr eigenes Fahrzeug eingestuft ist. Nach einer neuen Gerichtsentscheidung sollt künftig immer 10 % in Abzug gebracht werden.
  • Für die Erstattung der Mietwagenkosten oder die Dauer der Nutzungsausfallentschädigung ist die Vorlage der Reparaturrechnung, aus welcher der Zeitpunkt der Fahrzeugannahme und der Beendigung der Reparatur hervorgeht bzw. (bei einem Totalschaden) die Vorlage eines Kaufvertrages über die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges und der Nachweis von dessen Zulassung notwendig.
  • Sollten Sie das Fahrzeug selbst reparieren oder günstiger reparieren lassen wollen, so ist ein Nachgutachten eines Sachverständigen notwendig, der die ordnungsgemäße Reparatur gemäß Kostenvoranschlag / Sachverständigengutachten bestätigt, wobei Sie die Kosten für dieses Gutachten zu tragen haben.
  • Eine Mietwagenkostenerstattung oder Nutzungsausfallentschädigung wird nur für die Dauer der Reparatur, deren Dauer in einem Sachverständigengutachten geschätzt ist, gezahlt.
  • Sie sind vom Gesetz her verpflichtet, den Schaden so gering als möglich zu halten. Benötigen Sie das Auto kaum, so ist es eventuell ratsam, statt eines Mietwagens ein Taxi zu nehmen. Dies beinhaltet auch, den Reparaturauftrag nach Erstellung eines Sachverständigengutachtens/ Kostenvoranschlages so schnell als möglich zu vergeben und auf zügige Reparatur zu drängen oder so schnell als möglich gegebenenfalls einen Ersatzwagen zu kaufen. Falls Ihr Fahrzeug noch verkehrstauglich ist, müssen Sie dieses bis zum Beginn der Reparatur weiter nutzen.
  • Sollten Sie Schreiben in dieser Sache von z.B. der gegnerischen Versicherung oder Polizei erhalten, so bitte ich Sie, mich darüber in Kenntnis zu setzen, bevor Sie selbst etwas unternehmen.
  • Ferner bitte ich Sie, mir alle Schäden, die mit dem Unfall im Zusammenhang stehen (können), anzugeben und zu belegen.

Hinweise bei Unfällen

Falls bei dem Unfall jemand Verletzungen erlitten hat, sollte unbedingt ein Arzt konsultiert werden; eine Pflicht zur Beiziehung eines Arztes spätestens am 4. Tag nach dem Unfall kann sich aus § 7 IV AKB ergeben. Dann ist ebenfalls die entsprechende Krankenversicherung zu informieren, ebenso wie bei einem Arbeits- oder Arbeitswegeunfall die zuständige Berufsgenossenschaft.

Die eigene Haftpflichtversicherung ist nach § 15 ARB ebenfalls "unverzüglich" von dem Unfallereignis in Kenntnis zu setzen,
womit aber gleichzeitig eine Höherstufung einhergehen kann, auch wenn Sie keinerlei Schuld trifft. In der Regel kann die Unfallmitteilung aber auch nachgereicht werden.

Sie sollten in jedem Fall einen eigenen Gutachter mit der Schätzung des Schadens beauftragen.

Ich kann Ihnen bei der Auswahl des Sachverständigen behilflich sein.

Lassen Sie sich nicht darauf ein, dass ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung den Schaden schätzt. Diese Gutachter
arbeiten für die Versicherung, nicht für Sie.

Selbstverständlich haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen.

Die Kosten hierfür werden allerdings nur erstattet, wenn Sie ihr beschädigtes Fahrzeug nachweisbar reparieren lassen oder, im Fall
eines Totalschadens, sich ein Ersatzfahrzeug anschaffen.

BEVOR Sie ein Mietfahrzeug in Anspruch nehmen, rufen Sie mich bitte an.
Sie sind vom Gesetz her verpflichtet, den Schaden so gering als möglich zu halten.

Die damit im Zusammenhang stehen Fragen sind vielfältig. Bitte mich zuerst informieren und die Sachverhalte abklären.

Trotzdem: die Versicherer versuchen es immer wieder, nicht den ganzen Schaden zu regulieren.

Durch das sog. moderne Schadensmanagement, soll die Schadensabwicklung von der gegnerischen gesteuert werden.

Dies kann nur zu Ihrem Nachteil sein. Lassen Sie sich auf solche "Spielchen" nicht ein.

Rufen Sie an, um einen Beratungstermin zu vereinbaren: 

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